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Haus & Grund Berlin: Informationen und Standpunkte - Verfassungsrechtliche Prüfung angestrebt

| 7 Nach Auffassung der Gutachter verletzt das Gesetz das Ei- gentumsrecht der Haus- und Wohnungseigentümer sowie die Vertragsfreiheit von Mietern und Vermietern gleichermaßen. Schließlich ist das Gesetz schlichtweg ungeeignet, die Wohnungs- knappheit zu bekämpfen. Als wesentliche Gründe für die Verfas- sungswidrigkeit identifizieren die Profes- soren folgende Punkte: • Die Mietpreisbremse schützt nicht Mieter, sondern finanzstarke Woh- nungssuchende, die sich künftig mehr Wohnraum zu geringeren Mieten lei- sten können. • Beliebte Stadtteile werden durch die Mietbegrenzung noch attraktiver. Die Nachfrage steigt weiter. Die Gentri- fizierung wird eher befördert als be- kämpft. • Mit der Mietpreisbremse kann die Wirtschaftlichkeit der Wohnraumvermietung nicht mehr sichergestellt werden. Ver- mieter werden sich vom Markt zurückziehen. • Durch die gedrosselten Neuvertragsmieten geht der Markt- bezug der zukünftigen Mietpreise verloren. Die ortsübliche Vergleichsmiete wird ausgehebelt. Damit wird ein Kern des sozialen Mietrechts zur Regelung von Mieterhöhungen in be- stehenden Mietverhältnissen unbrauchbar. Mit diesen Argumenten strebt Haus & Grund in den kommen- den Monaten eine Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht an. Die geeigneten Mittel und Wege werden derzeit geprüft. Wir wollen verhindern, dass ein solch tiefgreifender Eingriff in die Rechte der Eigentümer Bestand hat. Die Mietpreisbremse bestraft vor allem die privaten Vermieter, die auf den schnell verdienten Euro verzichten und stattdes- sen gerne langfristige Mietverträge bevor- zugen. Und diese privaten Vermieter sind es, die das Rückgrat der Wohnungsver- mietung in Deutschland bilden, denn sie bieten zwei Drittel aller Mietwohnungen an. | Verfassungsrechtliche Prüfung angestrebt Das Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung ist verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis kommen drei renommierte Verfassungsrechtler von der Humboldt- Universität zu Berlin in einem Gutachten für Haus & Grund. Dr. Kai H. Warnecke, Hauptgeschäftsführer Haus & Grund Deutschland Eine Zusammenfassung des Rechtsgutachtens lesen Sie auf den folgenden beiden Seiten. > foto:haus&grunddeutschland/diehoffotografen

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