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Haus & Grund Berlin: Informationen und Standpunkte

14 | Ohne wirtschaftliche Miete kein Substanzerhalt möglich Der Zustand des Ostberliner Mietwohnungsbestands aller Bau- altersklassen war im Zeitpunkt der Wende vollkommen marode. Enorme Investitionen waren notwendig, den heute hergestell- ten Zustand zu erreichen. Diese Investitionen müssen refinanziert werden. Und seit der Wende sind noch einmal wieder 25 Jahre ins Land gegangen, was sich in den Anforderungen an die technische Ausstattung und die bauliche Beschaffenheit widerspiegelt. Die Erfüllung dieser Anforderungen ist mit weiteren Investitionen ver- bunden. Selbstverständlich gibt es diese Merkmale nicht geschenkt, sondern sie spiegeln sich in der Miethöhe wider. Die Studie soll belegen, dass das Miet- rechtsnovellierungsgesetz in seiner ver- abschiedeten Fassung nicht ausreicht, die Mieten-Entwicklung in Metropolregi- onen wie zum Beispiel Berlin zu dämpfen und es deshalb einer Verschärfung – der Mieterverein nennt es eine „Verbesse- rung“ – zum Schutz der Mieter bedarf. Entsprechend ist das Fazit, das der Ber- liner Mieterverein aus der Regiokontext- Studie zieht: „Der Berliner Vergleich von Angebotsmieten und ortsüblichen Vergleichsmieten macht deutlich, das eine Kappung der Mieten bei Wiedervermietung dringend geboten ist.“ Im Gegensatz zu dieser Aussage sei noch einmal das Ergebnis des Berliner Mietspiegel 2013 in Erinnerung gerufen: Die durch- schnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt in Berlin bei 5,54 Euro. Wo „Studien“ mit Hilfe zweifelhafter Datengrundlagen etwas anderes suggerieren, wird an einer „Mietenlüge“ gearbei- tet. Es soll nicht wegdiskutiert werden, dass es Menschen gibt, die sich aus unterschiedlichen Gründen eine Wohnung, wie sie in den Immobilienportalen zur Miete angeboten werden, nicht leisten können. Und selbstverständlich sollen diese Menschen so unter- stützt werden, dass sie zeitgemäß ausgestattet wohnen können. Der Berliner Bevölkerung wird etwas vorgetäuscht Daraus jedoch den Schluss zu ziehen, dass die Höhe der ortsüb- lichen Vergleichsmiete auch ein Ausdruck für die Zahlungsfähig- keit eines breiten Teiles der Berliner Bevölkerung darstellt, ist nicht nur unzulässig, sondern auch kontraproduktiv. Der Bevölkerung wird damit vorgetäuscht, eine Immobilie ließe sich mit Beträgen, wie sie der Berliner Mietspiegel ausweist, wirtschaftlich betreiben. Jeder, der sich mit allen Facetten der Immobilienbewirtschaftung- spraxis auseinandersetzen muss, weiß jedoch, das funktioniert so nicht. Auch die Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften sind sich dessen bewusst und handeln wirtschaftlich ver- antwortlich, indem sie Bestandsmieter bei Mieterhöhungen zwar stark entla- sten, im Gegenzug aber darauf achten, dass die Miethöhen für neu geschaf- fenen Wohnraum und bei Neuvermie- tungen die Gesamtrechnung wirtschaft- lich aufgehen lassen. Solche Methoden der Mischkalkulation stehen privaten Ei- gentümern mit ihrem geringeren Um- fang an zu vermietender Wohnfläche aber nicht zur Verfügung. Vom Idealismus allein kann kein Eigentümer leben Es ist notwendig und an der Zeit, das Thema Miethöhen neu zu betrachten: Miethöhen müssen – auf die jeweilige Immobilie bezogen – berücksichtigen, welcher Ertrag erwirtschaftet werden muss, damit die betrachtete Immobilie ordnungsgemäß erhalten und betrieben werden kann. Ein Bestandteil dieser notwendigen Miethöhe ist selbstverständlich auch eine angemessene Rendi- te, denn die Arbeit, die Verantwortung und der Aufwand des Ei- gentümers müssen honoriert werden. Allein von Idealismus kann nämlich niemand leben. > Fortsetzung: Die Mietenlüge

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