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Haus & Grund Berlin: Informationen und Standpunkte

24 | Das Recht auf Eigentum gewährleisten Der Gesetzgeber ist gefordert, die rechtlichen Grundlagen so zu gestalten, dass Eigentum nicht nur verpflichtet, sondern auch ge- währleistet ist. Dazu gehört auch, volkswirtschaftliche Prozesse sowie regionale, nationale und internationale Rahmenbedin- gungen und Entwicklungen zu berücksichtigen, die den Eigentü- mer bei der Pflege seiner Immobilie beeinträchtigen. Hierzu gehören unter anderem die großen Themen wie Klima- wandel und globale Wirtschaft, aber auch der demografische Wandel, der in allen seinen Teilaspekten weitreichende bauliche und infrastrukturelle Folgen haben wird. Nicht nur an Wohnraum und sein Umfeld werden neue und spezifische Anforderungen gestellt, es wird zudem auch zu entscheiden sein, mit welchen Maßnahmen auf die starke Fortzugsbewegung aus wirtschaftlich schwachen Regionen reagiert werden soll. Und auch gesellschaft- lichen Änderungen, wie zum Beispiel der deutlichen Zunahme des Wohnflächenverbrauches pro Kopf, muss Rechnung getragen werden. Gemeinsam ist allen Entwicklungen bzw. Prozessen, dass sie früher oder später hohe Investitionen erfordern, die allesamt fi- nanziert sein wollen. Neben den vorstehend genannten Anforderungen, die die Ge- genwart betreffen bzw. in die Zukunft gerichtet sind, trägt jede Immobilie auch die Folgen ihrer Vergangenheit. Das heißt, je län- ger eine Immobilie ein und demselben Eigentümer gehört, desto schwerer trägt dieser an den Folgen der Vergangenheit. Zu den hi- storischen Belastungen gehören unter anderem: • die Finanzierung des Ersten Weltkrieges und seiner Folgen – Einführen von Zwangsanleihen, Forcierung des Absatzes von Kriegsanleihen, der für die Investoren zum Vermögensver- lust führte, weil die Anleihen nicht erstattet wurden, in der Folge überragende Inflation, Reparationszahlungen – die letzte Reparationszahlung wurde erst am 3. Oktober 2010 geleistet. • die Finanzierung des Zweiten Weltkrieges und seiner Fol- gen – Kreditgewinnabgabe, Vermögensabgabe, Hypothe- kengewinnabgabe, Hauszins- steuer, Baunotabgabe, usw.; Kosten für die Beseitigung von Kriegsschäden am eigenen Gebäude und für Modernisie- rungsmaßnahmen • der Verlauf der (immobilien)wirtschaftlichen Entwicklung Ber- lins nach dem Zweiten Weltkrieg • die Folgen der Wende – Abtragen der Altschulden, parallel dazu Mittel generieren für die Herstellung einer zeitgemäßen Ausstattung; Sanierungsausgleichsabgabe Diese politischen Ereignisse, obwohl sie zum Teil weit in der Ver- gangenheit liegen, waren bzw. sind mit erheblichen finanziellen – und somit in der Regel wohl überwiegend kreditfinanzierten – Belastungen gerade für Immobilieneigentümer verbunden. Ent- sprechend konnten die Belastungen nur sehr langfristig abgebaut werden bzw. werden immer noch abgebaut – über einen Zeit- raum von mehreren Jahrzehnten. Pflichten der Politik Die Politik muss bei der Wahrnehmung ihrer grundgesetzlichen Pflicht, das Eigentum zu schützen, all diese Aspekte berücksich- tigen, um wirtschaftliches Handeln möglich zu machen. Konkret bedeutet dies unter anderem: • Es muss bei Gesetzen und Verordnungen beachtet werden, welchen wirtschaftlichen Handlungsspielraum die jeweiligen Eigentümergruppen in der Regel haben – und welchen Bela- stungen insbesondere private Eigentümer ohnehin schon aus- gesetzt sind. • Bei der Festlegung von Rahmenbedingungen müssen regio- nale und sogar lokale Unterschiede beachtet werden. • Mieteinnahmen aus einer Immobilie müssen so einträglich sein, dass sie es auch erlauben, finanzielle Rücklagen zu bilden bzw. finanzielle Rücklagen kontinuierlich auf einer angemes- senen Höhe zu halten. Der Staat muss darüber hinaus erkennen und anerkennen, wel- che (unterschiedliche) Bedeutung die verschiedenen Eigentümer- gruppen für die Stadtentwicklung und die Wirtschaft insgesamt haben. Jede der Eigentümergruppen bedient bis zu einem gewis- sen Grad ein spezielles Segment. Das ist gut so und sollte im Sinne des Allgemeinwohls erhalten bleiben und gefördert werden. Als Anbieter von Mietwohnraum ste- hen die nicht rein unternehmerisch tä- tigen privaten Immobilieneigentümer an erster Stelle. Kein anderer Marktteil- nehmer stellt in Deutschland annähernd so viel Wohnraum zur Verfügung, wie diese Anbietergruppe: es sind bundes- weit 61,1 Prozent. Der Anteil der pro- fessionell-gewerblichen Anbieter (pri- vatwirtschaftliche und kommunale Gesellschaften, Genossenschaften u. a.) in Deutschland beträgt dagegen insgesamt nur 38,9 Prozent. Darum muss die Politik verstärkt die besondere Situation der privaten Eigentümer berücksichtigen und darf nicht verdrängen, dass für sie „ohne Moos nix los“ eine durchaus existenzielle Frage darstellt. Wenn dieser Mittelstand aufgrund untragbarer Rahmen- bedingungen zunehmend vom Immobilienmarkt verdrängt wird und nur noch kapitalstarke Wohnungsunternehmen übrig blei- ben, hat das negative Folgen für die gesamte Gesellschaft. Nicht lokale Handwerker und andere Auftragnehmer werden dann das Nachsehen haben, sondern vor allem auch die Mieter. | > Fortsetzung: „Ohne Moos nix los!“

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