Ganztagesgrundschule

Das sagt die Kultusministerkonferenz:
Ganztagsschulen tragen der Heterogenität der Schülerschaft Rechnung, da Kinder und Jugendliche mit unterschiedlicher Voraussetzungen Zeit miteinander verbringen und gemeinsam lernen. Ganztagsschulen bieten somit gute Voraussetzungen für die Umsetzung integrativer und inklusiver Bildung.
Dabei reicht die Unterstützung weiter, denn durch die Teilnahme an schulischen Ganztagsangeboten werden die Schülerinnen und Schüler im Sinne ganzheitlicher Bildung nachhaltig in ihrer Entwicklung von kognitiven und sozialen Kompetenzen gefördert.
Ganztagsschulen nutzen verstärkt außerschulische Lernorte und greifen auf vorhandene Ressourcen im Gemeinwesen zurück, öffnen sich dem sozialen, kulturellen und auch dem betrieblichen Umfeld und kooperieren aktiv mit außerschulischen Partnern in den Regionen.
Quelle:
https://www.kmk.org/themen/allgemeinbildende-schulen/bildungswege-und-abschluesse/ganztagsschulen-in-deutschland.html

Ganztagesgrundschule nach §4a

Wahlform:
* Eltern haben jedes Jahr die Wahl, Ihr Kind anzumelden
* die Anmeldung ist immer für ein Jahr verbindlich

3 Tage:
* Dienstag / Mittwoch / Donnerstag

7 Zeitstunden:
7.55 Uhr bis 14.55 Uhr

Bedingungen:
* mindestens 25 Kinder müssen angemeldet sein
* Schulbezirksgrenze ist aufgehoben
* kostenlos (Kosten für das Mittagsessen werden erhoben)

Anmeldung

Erstklässler / Kinder andere Schulen:
* persönlich
* Anmeldung am ##.3.2020 von 14 - 16 Uhr im Sekretariat der Grundschule

Kinder, die die GS im Nassachtal bereits besuchen:
* schriftlich bis zum 20.3.2020
* Anmeldeformular kommt per Rundschreiben

Wechsel an unsere Schule

Ein Wechsel an unsere Grundschule kann unabhängig vom Schulbezirk auf Ihren Wunsch hin erfolgen. (Schulgesetz § 76 Abs. 2 Nr. 3).

Über das Sekretariat Ihrer eigentlichen Schulbezirksschule erhalten Sie einen sogenannten Umschulungsantrag.
Auf diesem geben Sie den Wunsch „Ganztagesgrundschule" an.
Anschließend wird der Antrag von uns als Schule sowie von Stadt und Schulamt geprüft.
Die Aufnahme erfolgt ausschließlich nach Genehmigung und Versand der Umschulungsverfügung an die Eltern und Schulen.
Bei weiteren Fragen kommen Sie gerne auf uns zu.

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