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Heinrich Landerer

23 Das erste Jahr sollte zunächst noch durch weitere Verhandlungen mit dem württembergischen Staat geprägt sein. Inhalt war die Aufnahme von so genannten Staatspfleglingen ins Chri- stophsbad und die von Landerer er- betene Unterstellung der Heilanstalt unter die „Königliche Aufsichtskommis- sion für die Irrenanstalten“. Die zuständigen Fachleute zweifelten anfangs an einer nennenswerten Ent- lastung durch Landerers Anstalt und manche plädierten stattdessen für eine dritte staatliche Einrichtung. Erst im Juli 1853 konnte man sich in einem Vertrag einigen: Landerer würde vor- erst 25 bis 30, später bis zu 50 Patienten aufnehmen. Zur Unterstützung erhielt er ein Staatsdarlehen von 10.000 Gul- den, das dringend für entsprechende Umbauten und Neuanschaffungen be- nötigt wurde. Zusätzlich legte man für jeden staatlichen Kranken ein jährliches Pflegegeld von 219 Gulden fest. Bei diesem recht geringen Pflegesatz war Landerer darauf angewiesen, die Zahl der Kranken in seiner Anstalt möglichst rasch zu erhöhen, wenn er sein Unter- nehmen einigermaßen finanziell absi- chern wollte. Auch in den folgenden Jahren hielt sich die Unterstützung durch den Staat sehr in Grenzen. Landerer sah sich gezwun- gen, erhebliche Kredite aufzunehmen, um die durch die Vergrößerung der Anstalt anfallenden Bauvorhaben zu finanzieren, welche hauptsächlich im Zeitraum von 1855 bis 1866 erfolgten. Trotz dieser enormen Belastung konnte sich die Göppinger Heilanstalt allmäh- lich als fester Bestandteil des württem- bergischen Krankenwesens etablieren. Bereits 1865 konnte Heinrich Lande- rer 250 Staatspfleglinge bei sich auf- nehmen, mittlerweile zu einem leicht gestiegenen Pflegesatz. Die Zahl der Privatpatienten nahm ebenfalls allmäh- lich zu. Die ersten Jahre

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